Auszug aus dem Flächenwidmungsplan im südlichen Abschnitt der geplanten B232

1-2-3 und die B232 ist Vorbei! B232 Jetzt Rückwidmen

Es braucht nur drei einfache Schritte, und die B232 in Floridsdorf ist Geschichte. Wir zeigen hier, dass die Streichung und Rückwidmung der Hochleistungsstraße B232 mit einfachem Gemeinderatsbeschluss möglich ist.

1. Rückwidmung des nördlichen Abschnitts der B232 im Flächenwidmungsplan

Die B232 ist so wie alle Hauptstraßen B der Stadt in der Verordnung des Gemeinderats zur Feststellung von Haupt- und Nebenstraßen aufgelistet. Dort ist der Streckenverlauf der B232 beschrieben:

  • 21., Hans-Czermak-Gasse
  • {Neue Trasse von Satzingerweg/Hans-Czermak-Gasse bis Leopoldauer Straße}
  • 21., Josef-Brazdovics-Straße
  • 21., Richard-Neutra-Gasse bis Einmündung Tauschekgasse- inklusive Unterführung Nordbahn

2015 wurde mit einstimmigen Beschluss der Stadtregierung der Streckenverlauf von der Tauschekgasse bis zur Stammersdorfer Straße aus der Verordnung gestrichen. Das derzeit im Flächenwidmungsplan gewidmete Verkehrsband (VB) auf dem nördlichen Abschnitt wurde aber noch nicht rückgewidmet, obwohl die rechtliche Basis fehlt. Daher erster Schritt: Verkehrsband der B232 von der Tauschekgasse bis zur Stammersdorfer Straße in Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (SWW) zurück widmen!

2. Streichung der B232 als Hauptstraße B

Mit einfachem Gemeinderatsbeschluss kann die B232 als Hauptstraße B in der Verordnung gestrichen werden, womit die bestehenden Straßen Hans-Czermak Gasse, Josef-Brazdovics-Straße und Richard-Neutra-Gasse zu normalen Nebenstraßen werden. Schon jetzt ist die B232 mit 2,4 Kilometer eine der kürzesten und sinnlosesten Hauptstraßen Wiens.

3. Rückwidmung des südlichen Abschnitts der B232 im Flächenwidmungsplan

Nachdem die B232 nicht mehr als Hauptstraße B gesetzlich verankert ist, fehlt auch die Rechtsbasis für die Widmung als Verkehrsband. Darum wird in weiterer Folge mittels einfachem Gemeindratsbeschluß der Flächenwidmungsplan angepasst, und das derzeit gewidmete Verkehrsband (VB) auch auf dem südlichen Abschnitt der B232 zurück gewidmet wird.
Aus Sicht der BI „Nein zur B232“ kann der Wiener Gemeinderat jederzeit die B232 rückwidmen – es braucht nur den entsprechenden politischen Willen des Gemeinderats. Dann heisst es „1-2-3 die B232 ist vorbei!“.

Die Streckenführung der B232 ist als Verkehrsband (VB) im Flächenwidmungsplan gewidmet.

Drei Kernforderungen der Bürgerinitiative „NEIN zur B232“ an die Politik